Stromsteuer-Schnellrechner

Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viel Stromsteuer und Energiesteuer Ihr Unternehmen zurückbekommen kann.

Nur WZ-Abschnitte B–F (produzierendes Gewerbe) sind erstattungsberechtigt.

Ihr gesamter Stromverbrauch über alle Standorte. 1.000 kWh = 1 MWh.

Ihr gesamter Erdgasverbrauch. Steht auf der Gasrechnung.

Gut zu wissen

Wer ist berechtigt?

Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit WZ-Abschnitt B–F. Das betrifft ca. 230.000 Unternehmen in Deutschland.

Wie hoch ist die Erstattung?

§9b StromStG: 5,13 €/MWh Strom. §54 EnergieStG: 5,50 €/MWh Gas. Jeweils abzüglich 250 € Selbstbehalt pro Jahr.

Wo wird beantragt?

Beim Hauptzollamt (nicht beim Finanzamt!). Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.

Was ist der Spitzenausgleich?

§10 StromStG / §55 EnergieStG ermöglicht zusätzliche Entlastungen für das verarbeitende Gewerbe (WZ C), abhängig von den Rentenversicherungsbeiträgen.

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