Berechnen Sie in 30 Sekunden, wie viel Stromsteuer und Energiesteuer Ihr Unternehmen zurückbekommen kann.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit WZ-Abschnitt B–F. Das betrifft ca. 230.000 Unternehmen in Deutschland.
§9b StromStG: 5,13 €/MWh Strom. §54 EnergieStG: 5,50 €/MWh Gas. Jeweils abzüglich 250 € Selbstbehalt pro Jahr.
Beim Hauptzollamt (nicht beim Finanzamt!). Der Antrag muss bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.
§10 StromStG / §55 EnergieStG ermöglicht zusätzliche Entlastungen für das verarbeitende Gewerbe (WZ C), abhängig von den Rentenversicherungsbeiträgen.
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